Am Ende des Mittelalters war Oberstdorf mit fast all seinen Bürgern im Besitz des Bischofs von Augsburg. Er war demnach nicht nur für die Pfarrei Oberstdorf in seelsorgerischer Hinsicht zuständig, sondern besaß mit dem sogenannten Hochstift auch die weltliche Hohheit. Er war der Herr und regierte von niemandem abhängig über sein Herrschaftsgebiet, das sich rechts der Iller von Augsburg bis zu seinem südlichsten Ort Oberstdorf hinzog. Erst im Jahre 1470 hatten die Bischöfe ihren Besitz im südlichen Allgäu vervollständigen können, als sie die Burg Fluhenstein und die restlichen Rechte in Oberstdorf von den verschuldeten Heimenhofern erwerben konnten.
Ungefähr 1300 Untertanen lebten damals in Oberstdorf und bezahlten ihr Abgaben an den damaligen Fürstbischof Friedrich von Augsburg. Natürlich war dieser immer auf der Suche nach weiteren Einnahmequellen und deshalb kam ihm die Idee aus dem Ort Oberstdorf einen Ort mit Marktrecht zu machen, denn dann würden Zoll- und Standgelder fällig. Das Einzugsgebiet (das Kleine Walsertal, seine eigenen Täler und auch das dahinterliegende Lechtal und der Hochthannberg) ließ dieses Unternehmen rentabel erscheinen. Da hierzu jedoch die Unterschrift des Königs Maximilians selbst notwendig war, wäre das Ganze wohl zum Scheitern verurteilt, wenn der Bischof nicht entsprechenden Einfluss geltend machen hätte können. Und diesen besaß er, denn der König war bei unserem Bischof hoch verschuldet. So sorgte Friedrich dafür, dass im Jahre 1495 in Breda eine Urkunde ausgestellt wurde, die aus Oberstdorf einen Markt machte.
Natürlich profitierten auch unsere Oberstdorfer von diesem Ereignis. Da es zu diesen Zeiten noch keine Geschäfte in Oberstdorf gab, konnten sie dort nur die Waren kaufen, welche die handwerklich geschickten Bauern damals selbst herstellen konnten. So war das Angebot sicher recht eingeschränkt und sie mussten deshalb viele notwendige Dinge früher auf dem Markt in Sonthofen erwerben. Auch die Oberstdorfer Gasthöfe erzielten dadurch natürlich höhere Einnahmen, da eine Reihe von Händlern und auch Käufern auf Grund der Abgelegenheit unseres Tales dort nächtigen mussten. Die Markterhebung führt demnach in Oberstdorf zu einem kleinen wirtschaftlichen Aufschwung und deshalb zu bessern Steuereinnahmen, was für die Bischöfe in Augsburg ja sicher das Wichtigste war.
Nun gab es in Oberstdorf folgende Märkte, wobei die Anzahl andauernd schwankte:
- Wochenmarkt (jede Woche)
- Agnesmarkt (21. Januar)
- Johannismarkt (24. Juni)
- Viehscheidmarkt (13. September)
- Gallusmarkt (16.Oktober = Geburtstag des Heiligen Gallus)
Seit es in Oberstdorf Geschäfte gibt, in denen man alles kaufen kann, sind die Märkte nach und nach aufgegeben worden. Übrig geblieben ist nur noch der Gallusmarkt. Er erfreut jedes Jahr Kinder und Erwachsene und erinnert an frühere Zeiten. Zur Zeit gibt es auch wieder einen Wochenmarkt. Ein Bild am alten Rathaus erinnert noch heute an die Marktrechtsverleihung von 1495.
Mit dem Marktrecht erhielt Oberstdorf noch zwei weitere Rechte:
1. Das Recht, eine Mauer um den Ort zu bauen
Diese Mauer sollte die Bürger vor Feinden schützen. Die Oberstdorfer machten aber davon keinen Gebrauch, weil die Gemeinde zu arm war. Das war vielleicht auch der Grund dafür, dass Oberstdorf damals noch kein eigenes Wappen erhielt.
2. Das Recht, Gericht zu halten
In Oberstdorf besaß schon seit 1427 das sog. Niedergericht. Das heißt weniger schwere Fälle, wie Klagen um Schulden und leichte Straftaten, konnten direkt im Ort verhandelt werden. Ab 1495 hätte man auch bei schwere Vergehen in Oberstdorf Gericht halten können. Zur Abschreckung wurde deshalb auch ein Galgen auf einem Hügel am Faltenbach, dem Galgenbichl, errichtet. Trotzdem wurde in Oberstdorf nie ein Menschen hingerichtet. Auch die unsäglich Hexenprozesse der Jahre 1586/87 wurden in Sonthofen verhandelt und vollstreckt. Außerdem befand sich unter dem alten Rathaus eine kleine Gefängniszelle, das „Narrenhäusle“. |



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